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Kurzarbeit in der Coronakrise – Und was du dabei beachten musst!

Kurzarbeit – Ein Thema, das gerade jetzt in der Coronakrise in aller Munde ist, da viele Unternehmen durch die Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. So führen Produktionsausfälle, ausbleibende Aufträge, aber auch verschärfte Sicherheitsvorkehrungen dazu, dass die Betriebe ihre Mitarbeiter nicht mehr in vollem Umfang beschäftigen oder entlohnen können.

Durch die Verkürzung der Arbeitszeit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer in dieser schwierigen Zeit gekündigt werden müssen. Allerdings stellt die Einführung der Kurzarbeit viele Arbeitgeber vor ganz neue Herausforderungen!

Welche das sind und was sonst noch alles beachtet werden muss, das erfährst du in meinem neuesten Video:

 

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Was ist Kurzarbeit?  

 

Kurzarbeit bezeichnet die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit sowie des Arbeitsentgeltes aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Bereits während der Wirtschaftskrise in den Jahren 2008/2009 konnten durch diese kurzfristige Maßnahme, Arbeitskosten temporär verringert und so Kündigungen vermieden werden. 

 

Wer kann in Kurzarbeit gehen?

Grundsätzlich können alle Unternehmen und auch Arbeitskräfteüberlasser, die Kurzarbeitsbeihilfe in Anspruch nehmen. Das heißt, dass Kurzarbeit für alle Arbeitnehmer (auch leitende Angestellte und Lehrlinge) sowie für ASVG-versicherte Geschäftsführer möglich ist.

Ausgenommen sind lediglich Firmen, die dem Bund, Bundesländern, Gemeinden/Gemeindeverbänden oder politischen Parteien angehören. Für geringfügig Beschäftigte, GSVG-versicherte Geschäftsführer und Vorstände ist Kurzarbeit NICHT möglich.

 

Wie funktioniert die Kurzarbeit?

Damit das Arbeitsmarktservice (AMS) den Arbeitgebern die Kurzarbeitsbeihilfe gewährt, muss zum einen ein Antrag beim zuständigen Arbeitsamt eingebracht werden und zum anderen müssen die Arbeitszeiten genau und lückenlos aufgezeichnet werden. Warum? Die Höhe Beihilfe wird anhand der sogenannten Ausfallstunden (Normalarbeitszeit minus tatsächlicher Arbeitszeit) errechnet. Aber wie kann man diese nun berechnen?

Nehmen wir also an, du möchtest die Arbeitszeit eines Vollzeitangestellten (40 Stunden pro Woche) auf 10% reduzieren:

  1. Errechnung der wöchentlichen Ausfallzeit:
    • 40h x 10% = 4h Arbeitszeit pro Woche bzw. 36h Ausfallzeit pro Woche
  2. Antrag der Kurzarbeit für z.B. 8 Wochen:
    • 36h Ausfallzeit x 8 Wochen = 288h (voraussichtliche) Ausfallzeit im Antragszeitraum

 

Nachdem du den Antrag gestellt hast, muss dem AMS noch gemeldet werden, wie viele Ausfallstunden der Mitarbeiter während des Antragszeitraumes tatsächlich hatte. D.h. wenn in Wirklichkeit mehr gearbeitet wird und somit weniger Ausfallstunden anfallen, ist auch die Beihilfe geringer. Um die Ausfallzeiten beim AMS nachweisen zu können, ist eine lückenlose und genaue Zeitaufzeichnung verpflichtend zu führen. Denn kann man die Zeiten nicht nachweisen, kann es zu einem Verlust der Beihilfe kommen! Aber gerade diese genaue Zeitaufzeichnung stellt viele Unternehmen vor große Probleme, weil Stundenzettel häufig noch mit ungenauen und fehleranfälligen Excel-Sheets oder handschriftlich erstellt werden. Da ist dann natürlich der Ärger mit dem AMS vorprogrammiert!

 

Vermeide unnötigen Ärger – Kurzarbeit mit ISI Office

ISI Office bietet dir eine optimale Unterstützung bei der Abbildung und Verwaltung der Kurzarbeit. Alle Daten zum Nachweis für die Behörde lassen sich per Knopfdruck generieren. Egal ob im Home Office oder im Betrieb vor Ort – durch die Cloud-basierte Weblösung können deine Mitarbeiter ihre Zeiten von Überall aus buchen. Darüber hinaus kannst du unterschiedliche Arbeitszeitmodelle – wie Vollzeit, Teilzeit oder Kurzarbeit – ganz ISI festlegen.

 

 

Also, worauf wartest du noch: Hol‘ dir gleich die kostenlose ISI Office Version und spare dir eine Menge Zeit, Geld und Ärger! Damit du auch in diesen turbulenten Zeiten einen klaren Kopf bewahrst und dein Unternehmer weiterhin erfolgreich ist!

 

 


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Tags: corona, covid-19, digitalcoach, digitalisierung, isioffice, kurzarbeit, zeiterfassung

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