Zeiterfassung

Was das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung sagt…

Bereits seit dem EuGH-Urteil letzten Jahres ist das Thema „Arbeitszeiterfassung“ in aller Munde. Und auch heute, über ein halbes Jahr später, sorgt es nach wie vor für hitzige Diskussionen. Laut diesem Gesetz sind nämlich alle Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeit der Mitarbeiter systematisch und lückenlos zu erfassen. Für viele Arbeitgeber stellt sich demnach die Frage: Ist die Zeiterfassung in meinem Unternehmen nun noch rechts-konform? Wie kann ich so eine systematische und lückenlose Zeiterfassung gewährleisten? Und was muss beachtet werden?

Die Hintergründe des EuGH Urteils zur Zeiterfassung

Zunächst sehen wir uns mal die Grundlage des Urteils an. Begonnen hat alles mit einem Rechtsstreit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und einem spanischen Ableger der Deutschen Bank SAE. Die Gewerkschaft klagte gegen die Deutsche Bank, da ein betriebsinternes System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeiten der Angestellten fehle und sah dafür u.a. die EU-Arbeitszeitrichtlinie als Grundlage. Das sogenannte Vorabentscheidungsersuchen dazu ging im Jänner 2018 ein und endete schließlich mit dem EuGH Urteil am 14.Mai 2019.

Was bedeutet das nun für Unternehmen?

Alle Arbeitgeber in den EU-Staaten müssen ein „objektives, verlässliches und zugängliches“ System vorweisen können, mit dem die täglich geleistete Arbeitszeit systematisch gemessen werden kann. Viele mögen jetzt wahrscheinlich denken: Meine Mitarbeiten schreiben ihre Stunden ohnehin im Excel, PDF bzw. per Hand mit, also ist die „neue“ Zeiterfassung für mich kein Thema. Stimmt so aber nicht ganz, denn gerade bei PDFs oder handschriftlichen Stundenzetteln ist die Fehlerquote relativ hoch. Außerdem muss auch die DSGVO-Konformität sichergestellt sein. Also kann ein für alle Mitarbeiter zugängliches Dokument auf dem Server wohl doch nicht die Lösung sein.

Digitalisierung erleichtert die Umsetzung!

Der einfachste Weg um als Unternehmen alle Vorschriften zu erfüllen und dabei nicht zu viel Zeit zu investieren ist die digitale Arbeitszeiterfassung. Damit werden Ungenauigkeiten ausgeschlossen und mit einem übersichtlichen System auch Lücken oder Fehler vermieden. Der zusätzliche Vorteil für Arbeitgeber: Sie haben immer einen Überblick über die Arbeitsressourcen im Unternehmen und können so bessere Geschäftsentscheidungen treffen.

Die smarte Lösung zur Zeiterfassung

Mit ISI Office haben wir eine Arbeitszeiterfassungs-Software entwickelt, die alle Parameter für eine ordentliche Zeiterfassung bereitstellt und noch dazu easy zu bedienen und mobil per App anwendbar ist.

Ohne Aufwand zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung!

Arbeitszeiterfassung und das EuGH Urteil

Wie man sieht, eine digitale Zeiterfassung mit einer Software wie ISI Office garantiert nicht nur eine gesetzeskonforme Erfassung aller Arbeitszeiten, sondern unterstützt dich auch bei einer effizienten, zeitsparenden und mitarbeiterfreundlichen Gestaltung der Arbeitszeiterfassung.

Also, worauf wartest du noch? Lege jetzt direkt los und verwalte dein Unternehmen DSGVO und EuGH konform!

Tags: arbeitszeit, digitalisierung, dsgvo, eugh, isioffice, zeiterfassung

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